Florist*in: Neuordnung des Ausbildungsberufs

VDG-News -Ausbildung Florist-

Die aktuelle Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Florist*in stammt aus dem Jahr 1997. Mit veränderten Anforderungen im Beruf müssen die Inhalte des Berufsbildes zeitgemäßen Bedingungen angepasst werden. Mit diesem Ziel trafen sich am 15./16. Mai die Ausbildungs- und Berufsneuordnungs-Experten zu ihrem dritten Sachverständigen-Treffen im Verbandshaus FloristPark.

Zu der Tagung hatte Projektleiter Markus Bretschneider vom BiBB/Bundesinstitut für Berufsbildung nach Gelsenkirchen eingeladen. Er moderierte auch souverän durch die Sitzung, an der Vertreter*innen der unterschiedlichen Institutionen teilnahmen, die in ein Berufs-Neuordnungsverfahren eingebunden sind. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertreter*innen gehören dazu, ebenso Vertreter*innen des Sozialpartners: der IG BAU, Vertreter der Industrie- und Handelskammer, des Rahmenlehrplan-Ausschusses, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Vertreter*innen weiterer Verbände der grünen Branche wie des Zentralverband Gartenbaus und des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sowie Teilnehmer*innen der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und des Handelsverbands HDE.

Blumenstrauß Floristik


Während der Sitzung gingen die Teilnehmer*innen Wort für Wort, Begriff für Begriff den vorliegenden Entwurf für den Ausbildungsrahmenplan durch. Sie prüften inhaltlich, wogen ab, schärften Formulierungen und fügten neue Handlungsmuster oder zukunftsweisende Tätigkeitsfelder ein. Die Basis für diese Arbeit bot der Rahmenlehrplan, der in verschiedenen vorherigen Zusammenkünften im FDF-Ausbildungsausschuss vorbereitet worden war. Heike Damke-Holtz, Thomas Ratschker und Klaus-Peter Schmidt hatten schon viele Stunden an dem Ausbildungsordnung gearbeitet und ihn immer wieder inhaltlich abgestimmt.

Heike Damke-Holtz resümierte abschließend: "Ich bin sehr positiv überrascht von der konstruktiven Arbeitsweise in dieser Gruppe. Wir haben tatsächlich alle das gleiche Ziel: den Ausbildungsberuf Florist*in zeitgerecht aufzustellen, seine Attraktivität zu stärken und damit die Auszubildenden abzuholen und für den Beruf zu begeistern. Ein großes Kompliment gilt Markus Bretschneider vom BiBB/Bundesinstitut für Berufsbildung, der mit ungeheurer Ruhe und Kompetenz durch diese intensive zweitägige Arbeits-Sitzung geleitet hat. Auf diese Weise sind wir einen großen Schritt weiter gekommen!".

Die FDF-Ausbildungs-Expertin geht davon aus, dass die Berufs-Neuordnung des Ausbildungsberufs Florist*in Mitte nächsten Jahres in Kraft treten wird. In einem nächsten Schritt gilt es nun die zukünftig in gestreckter Form durchgeführte Abschlussprüfung Florist*in zu strukturieren und zu gestalten.

"Als Ausbildungsausschuss des Fachverband Deutscher Floristen", ergänzt Heike Damke-Holtz nach der zweitägigen Tagung, " sehen wir es dann als unsere Aufgabe an, Workshops und Seminare anzubieten, in denen wir den Kolleg*innen das neue Berufsbild vermitteln und sie für die Ausbildung fit machen. Dann haben wir gute Chancen, wieder mehr Auszubildende für unseren kreativen und überaus vielseitigen Beruf zu begeistern!"

(übernommen aus GABOT)


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