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INVASIVE ARTEN

Invasive Pflanzen-Arten – Der Kunde ist verunsichert

Zunehmend kommen verunsicherte Kunden in unsere Geschäfte. Selbst die Betriebe zweifeln daran, welche Pflanzen-Arten sie noch verkaufen dürfen und welche nicht. In diesem Bericht stellen wir Ihnen die aktuelle Sachlage dar.

In Europa regelt die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. Diese Verordnung umfasst Maßnahmen zur Prävention, Minimierung und Bewältigung der negativen Auswirkungen invasiver Arten auf die Biodiversität und die Ökosysteme. Das wichtigste Instrument der Verordnung ist eine rechtsverbindliche „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“, die für die gelisteten Arten ein Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung festlegt.

Wichtige Punkte der Verordnung:

Union List: Dies ist die Liste der anerkannten invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung, die regelmäßig aktualisiert wird.

Präventionsmaßnahmen: Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr und Verbreitung dieser Arten, einschließlich Inspektionen an den Grenzen.

Managementmaßnahmen: Strategien zur Kontrolle und Beseitigung bereits vorhandener invasiver Arten.

Diese Regelungen zielen darauf ab, die biologische Vielfalt zu schützen und wirtschaftliche sowie soziale Schäden zu minimieren.

Bild von Hans auf Pixabay_Newsletter.jpg

Die Liste der invasiven Arten können Sie in Deutschland beim Bundesamt für Naturschutz einsehen unter: https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html

Die aktuelle Publikation dazu finden Sie auch hier.
Die Arten, die in dieser Liste aufgeführt werden, stehen unter besonderen Maßnahmen, die den Handel und die Verbreitung einschränken/verbieten. Dabei ist von einigen Arten die Ausbreitung in der Natur dokumentiert, von anderen noch nicht. Diese stehen unter „Früherkennung“ (z.B. Pennisetum setaceum, Gunnera tinctoria und Cortaderia jubata).
Als wesentliche Pflanzen für unsere Branche, für die die Ausbreitung nachgewiesen und der Handel dadurch gestoppt wurde, sind aktuell der Götterbaum (Ailanthus altissima) und zahlreiche Wasserpflanzen wie die Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes).

Öffentliche Diskussionen zum Schmetterlingsflieder oder Kirschlorbeer rühren aus Regelungen in der Schweiz. Hier wurden diese Arten auf die Liste der invasiven Pflanzen gesetzt. Dies hat für Deutschland und das Gebiet der EU jedoch keine direkte Auswirkung.






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