Aktuelle Entwicklung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR)*

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Aktuelle Entwicklung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR)*

Mit der neuen europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) will die Kommission die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union signifikant reduzieren. Dies soll durch die Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der Verpackungsabfälle sowie durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft erreicht werden.

Aktueller Stand:

Die neue Verordnung wurde bereits im April 2024 durch das europäische Parlament beschlossen. Der aktuelle Status ist, dass nach sprachjuristischer Prüfung nun die juristisch korrekte Version im Europäischen Parlament noch einmal bestätigt werden muss.

Nach der Zustimmung des Parlaments wird der Vertragsentwurf an den Europäischen Rat übermittelt, der Anfang Dezember darüber entscheiden soll. Nach der endgültigen Genehmigung tritt die Verordnung nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten in allen Mitgliedsstaaten der Union in Kraft.

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Wichtige Bestimmungen:

Besonders hervorzuheben für unsere Grüne Branche ist der Artikel 29, der ab dem 1. Januar 2030 im B2B-Warenverkehr innerhalb eines Mitgliedslandes eine Nutzungsquote von Mehrweg-Transportverpackungen von 100% vorschreibt. Für Waren, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, ist dann eine Mehrweg-Quote von 40% ausreichend.

Für Garten-Center ist unter anderem der Bereich der Pflanzentransportverpackungen von Interesse. Die heute verwendeten Einweg-Trays dürften demnach ab 2030 in ihrer Anwendung in Deutschland nur noch sporadisch genutzt werden, z.B. wenn eine Direktlieferung vom Gärtner aus einem anderen Land erhalten wird. Für alle nationalen Transporte und Transporte in einem Unternehmen gilt die 100% Mehrweg-Quote.

Die Mehrweg-Lösung wird voraussichtlich das Euro Plant Tray sein, deren Aufbau aktuell läuft. Die Trays können schon heute von Garten-Centern genutzt werden (siehe https://europlanttray.com/de/). (Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Webinar am 12.12.2024 – Anmeldung zum Webinar.)


Plastiksteuer:

Bezüglich der Plastiksteuer (dann auch auf Einwegtrays) gilt, dass sie in Deutschland voraussichtlich aufgrund des aktuellen Regierungswechsels nicht wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Diese nationale Steuer basiert auf einem europäischen Gesetz, und Deutschland zahlt derzeit 1,4 Milliarden Euro pro Jahr an die EU, um den Anforderungen der Plastiksteuer gerecht zu werden. Das Ziel war es, diese Steuer an die Verbraucher weiterzugeben, was jedoch zum 1. Januar 2025 aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geschehen wird.

* Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt. Er entspricht unserer Einschätzung nach der Sichtung der aktuell vorliegenden Texte und Nachrichten.

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