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Informationen zur Meldung von Transportverpackungen im LUCID-Melderegister

Informationen zur Meldung von Transportverpackungen im LUCID-Melderegister

Es mehren sich die Anfragen der Verpackungsmeldestelle LUCID. Sie mahnen aktuell die Abgabe der Mengen an Transportverpackungen für 2025 an. Was hat es damit auf sich?

Sollten Sie eine solche Aufforderung erhalten, haben Sie bereits den ersten Schritt genommen – Sie haben sich und Ihr Unternehmen im Melderegister registriert. An dieser Stelle „lizensieren“ Sie die Mengen an Verpackungen, die Sie als Erstinverkehrbringer im kommenden Jahr planen abzugeben. Für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen ist eine Gebühr zu entrichten.

Was bedeutet die Aufforderung „Transportverpackungen“?

Die Aufforderung zur Meldung der geplanten Mengen an Transportverpackungen bedeutet, dass Sie die Verpackungen, die Sie im kommenden Jahr in Verkehr bringen werden, angeben müssen. Dies dient der Transparenz und der Sicherstellung, dass alle Unternehmen ihre Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen wahrnehmen.

euro-pallets-1150267_1920_Bild von Andreas Lischka auf Pixabay_Newsletter.jpg


Was müssen Sie tun?

  1. Mengenmeldung: Melden Sie die geplanten Mengen an Transportverpackungen für das kommende Jahr im LUCID-Melderegister. Dies erfolgt online über das LUCID-Portal. Auch wenn Sie keine Transportverpackungen in Verkehr bringen, müssen Sie auch eine Null-Meldung abgeben.
  2. Systembeteiligung: Obwohl Transportverpackungen nicht systembeteiligungspflichtig sind, müssen sie dennoch gemeldet werden. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind solche, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, was bei Transportverpackungen nicht der Fall ist.
  3. Entsorgungsbetrieb: Beachten Sie, dass Sie eine doppelte Meldung vornehmen müssen – sowohl im LUCID-Melderegister als auch bei Ihrem Entsorgungsunternehmen. Der VDG arbeitet in diesem Zusammenhang mit Landbell für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen von Mitgliedsbetrieben (lediglich Empfehlung).

Welche Transportverpackungen sind betroffen?

Diese Verpackungen werden verwendet, um Waren sicher von Unternehmen zu Unternehmen zu transportieren und fallen typischerweise nicht beim Endverbraucher als Abfall an. Beispiele für Transportverpackungen sind Paletten, Kisten und andere Verpackungen, die für den Transport von Waren verwendet werden.

Empfangene Transportverpackungen: Diese müssen nicht von Ihnen gemeldet werden. Ihr Lieferant muss diese Transportverpackungen melden. Ihre Aufgabe ist es lediglich, sicherzustellen, dass er als Erstinverkehrbringer die Transportverpackungen ordnungsgemäß gemeldet hat. Dies fällt unter die sogenannte Vorsorgepflicht.

Versendete Transportverpackungen: In diesem Fall müssen Sie die Transportverpackungen melden, wenn Sie sie selbst nutzen, um Waren zu versenden. Wenn Sie die Verpackungen lediglich zurückgeben an Ihren Zulieferer, besteht keine Meldepflicht, nur im Falle der eigenen Nutzung.

Mehrwegtransportverpackungen: Diese müssen nicht gemeldet werden, da sie mehrfach verwendet werden und nicht als Abfall beim Endverbraucher anfallen.

Im Gegensatz zu den Transportverpackungen --- Verpackungen, die beim Endverbraucher landen: Wenn Sie Verpackungen nutzen, die beim Endverbraucher landen, wie z.B. Eigenmarkenverpackungen, müssen diese gemeldet werden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie diese Verpackungen ausdrücklich in Verkehr bringen (Erstinverkehrbringer).

Kosten

Die Registrierung und Mengenmeldung im LUCID-Melderegister sind aktuell kostenlos. Es fallen keine Gebühren für die Registrierung oder die Meldung der Verpackungsmengen an. Allerdings können Kosten für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen anfallen, die je nach Menge und Art der Verpackungen variieren können. Diese Gebühren vereinnahmt der von Ihnen beauftragter Entsorger (z.B. Landbell), nicht LUCID.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung übernehmen dürfen. Diese Informationen stellen lediglich unsere Einschätzung nach Sichtung von Texten und Dokumentationen dar, für die wir keine Haftung übernehmen können. Wir empfehlen Ihnen, bei rechtlichen Fragen einen Fachanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.






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