EU-Parlament stimmt neuer Verpackungsverordnung zu

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Am 24.04. stimmte das Europaparlament der neuen europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) zu. Der Entwurf der PPWR wird nun in die 24 Amtssprachen der EU übersetzt. Im Herbst 2024 ist die finale Zustimmung zur endgültigen Fassung der Verordnung durch das neue Parlament geplant. Die Regelungen sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten (ca. Mitte 2026) der Verordnung wirksam werden.

Ziel ist es, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union maßgeblich zu verringern.

Die Verordnung wird direkte Wirksamkeit entfalten und muss nicht erst in nationales Recht überführt werden. Damit entfällt in großen Teilen die Gestaltungsfreiheit in den Mitgliedsstaaten und schafft eine einheitliche Gesetzeslage.

Die PPWR wird dafür sorgen, dass europaweit die gleichen Ansprüche an das Verpackungsdesign und die -deklaration gestellt werden, sodass sie in allen Mitgliedsstaaten eingesetzt werden können.


Die neue Verordnung hält zahlreiche Neuerungen für unseren Wirtschaftsraum bereit; teilweise erhalten EU-Staaten ein vergleichbares System, wie wir es in Deutschland bereits kennen. So werden alle ein nationales Register einführen, in das sich die Inverkehrbringer von Verpackungen eintragen muss.

Die PPWR wird für Verpackungsmaterial einen Mindestanteil an Rezyklat vorschreiben. Gleichzeitig wird sie neue Kennzeichnungspflichten auf Verpackungen einführen (z.B. Systembeteiligung, Anteil an Rezyklat, Handelsname, Anzahl an Umläufen des Verpackungsmaterials uvm.).

Darüber hinaus definiert die Verpackungsverordnung neue Ziele in der Wiederverwendbarkeit von Verpackungen. Bezogen auf Transportverpackungen (auch B2B) bedeutet dies, dass für den Umlauf innerhalb eines Landes eine Quote von 100% zu erzielen ist (vgl. Euro Plant Tray). Bei dem Versenden von Transportverpackungen über eine Landesgrenze hinaus wird noch eine Quote von 40% Wiederverwendbarkeit zu erfüllen sein.

Die PPWR führt die erweiterte Herstellerverantwortung ein. Diese schreibt vor, dass zukünftig Restmüll auf Verpackungen hin zu untersuchen und zu trennen ist. Dies wird zu Kosten führen. Verpackung dürfen nicht länger verbrannt oder deponiert werden.

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