E-Rechnung


Wichtige Informationen zur DATEV E-Rechnungsplattform

wir möchten Sie auf die anstehenden Veränderungen in der Rechnungsstellung aufmerksam machen und die Vorteile der DATEV E-Rechnungsplattform näherbringen.

Warum ist ein PDF keine E-Rechnung?

Im Gegensatz zu PDFs, die nicht maschinenlesbar sind, wird bei der E-Rechnung ein XML-Datensatz erstellt, der den EU-Normen entspricht.
Diese Daten können in den Formaten XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (mit PDF-Ansicht) übermittelt und verarbeitet werden.

Mit der DATEV E-Rechnungsplattform haben Unternehmen die Möglichkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Frühzeitig umstellen

Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft. Spätestens bis 2028 müssen alle Rechnungen elektronisch erstellt und im korrekten Format versendet werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der DATEV E-Rechnungsplattform vertraut zu machen, um die Vorteile des digitalen Rechnungsprozesses bereits jetzt zu nutzen.

Vorteile der E-Rechnung

Die Umstellung auf die E-Rechnung bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Effizienzsteigerung: Automatisierte Arbeitsabläufe reduzieren den Zeitaufwand und minimieren Fehler.
- Kosteneinsparungen: Der Verzicht auf Druck-, Porto- und Versandkosten führt zu merklichen Einsparungen.
- Daten-Transparenz: Digitale Rechnungsdaten verbessern die Transparenz und erleichtern die Buchführung.
- Optimiertes Cash-Management: Schnellere Prozesse ermöglichen Skontoabzüge und senken die Mahnquote.



Wer ist betroffen?

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle im Inland ansässigen Unternehmen, die steuerbare Umsätze im B2B-Bereich haben. Ausgenommen sind steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrkarten.

Unterschiedliche Rechnungsformat

Die DATEV E-Rechnungsplattform nutzt die Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung, die der Norm EN 16931 entsprechen. Die XRechnung ist eine XML-Datei ohne visuelle Komponente, während das ZUGFeRD-Format sowohl die Sichtkomponente (PDF) als auch die strukturierte XML-Datei enthält.

Zukünftige Anforderungen

Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro ausschließlich elektronische Rechnungen versenden. Für Unternehmen mit geringerem Umsatz gelten bis Ende 2027 Übergangsregelungen.

Fazit

Um die bevorstehenden Änderungen effektiv umzusetzen, sollten Sie die DATEV E-Rechnungsplattform in Betracht ziehen. Der rechtzeitige Umstieg auf elektronische Rechnungen wird Ihr Unternehmen nicht nur auf die gesetzlichen Anforderungen vorbereiten, sondern auch zahlreiche betriebliche Vorteile mit sich bringen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf https://e-rechnungsplattform.datev.de/


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