Der Bundesgerichtshof entscheidet in Fragen unseres Sonntagsverkaufs!

VDG News vom 06.12.2024

Weihnachtsausstellung Seebauer

Mehr Spielraum für den Sonntagsverkauf in Garten-Centern


Am 5. Dezember 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutsames Urteil (LINK) verkündet, das die Verkaufsregelungen für Gartencenter an Sonntagen deutlich präzisiert und erweitert. Das Urteil betrifft insbesondere zunächst in NRW die Möglichkeit, auch Dekorationsartikel wie Weihnachtsdekoration und Christbaumschmuck im Rahmen des Sonntagsverkaufs anzubieten – ein Punkt, der bisher rechtlich umstritten war.

Was hat der BGH entschieden?
Laut der Entscheidung dürfen Gartencenter in NRW, in denen der Sonntagsverkauf eingeschränkt erlaubt ist, neben Pflanzen und Blumen auch saisonale Dekorationsprodukte wie Weihnachtskugeln, Lichterketten und andere festliche Accessoires verkaufen. Diese Produkte müssen jedoch eine Ergänzung zum klassischen Sortiment darstellen und einen nachvollziehbaren Bezug zur Hauptausrichtung des Gartencenters haben. Das Gericht argumentierte, dass solche Artikel häufig Teil der typischen Kundenerwartungen sind, insbesondere in der Weihnachtszeit, und daher in den Kontext des üblichen Betriebs eines Gartencenters passen. Dadurch wird die Abgrenzung zwischen erlaubten und verbotenen Produkten klarer: Es geht um Artikel, die das Ambiente und die Nutzung von Pflanzen und Gärten thematisch ergänzen.

Warum ist das Urteil wichtig?
Bislang war unklar, welche Art von Zusatzprodukten in Gartencentern sonntags verkauft werden dürfen. Besonders in der Vorweihnachtszeit, einer der umsatzstärksten Phasen des Jahres, bot sich durch diese Unsicherheit häufig Potenzial für Streitigkeiten. Das neue Urteil schafft nun Rechtssicherheit:

  • Produkte wie Weihnachtskugeln, Lichterketten, festliche Dekofiguren und Christbaumschmuck fallen unter die erlaubten Artikel.
  • Wichtig bleibt, dass diese Artikel „sortimentstypisch“ und eng mit der Hauptausrichtung des Gartencenters verknüpft sind.

Vorteile für Gartencenter
Für Gartencenter, zunächst in NRW ist dies eine bedeutende Erleichterung. Sie können ihre Kunden an Sonntagen nun umfassender bedienen, ohne rechtliche Risiken einzugehen, solange die Ergänzungsartikel sinnvoll und kundenorientiert eingesetzt werden. Das Urteil berücksichtigt die Realität vieler Gartencenter, die ihren Fokus zunehmend auf ein ganzheitliches Shopping-Erlebnis legen, bei dem Pflanzen, Gartenbedarf und Dekorationen eine harmonische Einheit bilden.

Worauf sollten Sie achten?

  • Das Urteil gilt zunächst für das Bundesland NRW. Es wird darauf hingewirkt, dass es als Präzedenzfall auch in anderen Bundesländern Anerkennung findet.
  • Sortimentsschwerpunkt: Der Verkauf von Dekorationsartikeln darf den Pflanzen- und Gartenbereich nicht in den Hintergrund drängen.
  • Kundennutzen: Die Produkte sollten eine klare Verbindung zu Ihrem Hauptgeschäft und den Erwartungen der Kunden haben.
  • Saisonale Gelegenheiten nutzen: Besonders in der Weihnachtszeit können Sie gezielt Produkte anbieten, die Ihre Pflanzensortimente ergänzen.

Was bedeutet das für andere Sonntage?
Das Urteil ist nicht auf die Vorweihnachtszeit beschränkt, sondern bietet Orientierung für die gesamte Sonntagsverkaufspraxis:

Sortimentserweiterungen müssen passend sein:
Produkte dürfen verkauft werden, wenn sie eine funktionale oder ästhetische Verbindung zum Hauptsortiment haben. Beispielsweise könnten in den Frühlings- und Sommermonaten Terrassendekorationen, Gartenfiguren, Pflanzgefäße oder saisonale Beleuchtungselemente angeboten werden.

Weinachtsausstellung Seebauer


Saisonale Schwerpunkte:
Genau wie in der Weihnachtszeit, wo der Fokus auf festlicher Dekoration liegt, könnten in anderen Jahreszeiten Artikel thematisiert werden, die den Garten- oder Pflanzenbereich ergänzen, wie Osterdekoration im Frühjahr oder Laternen und Outdoor-Zubehör im Herbst.

Kundenerwartungen als Leitlinie: Entscheidend bleibt, dass die verkauften Artikel zu den Bedürfnissen und Erwartungen der Kundschaft passen. Der Bezug zur Garten- und Wohnkultur muss deutlich erkennbar sein.

Das Urteil zeigt, dass der Gesetzgeber zunehmend flexibler auf die Bedürfnisse von Verbrauchern und Händlern eingeht, ohne dabei den grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsschutz infrage zu stellen.

Zum Hintergrund des Urteils
BGH-Urteil klärt Sonntagsverkauf in Gartencentern – Revision erfolgreich abgeschlossen
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sonntagsöffnung von Gartencentern ist geht auf eine Revision zurück, die sich gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) richtete. Der BGH hat nun die rechtlichen Rahmenbedingungen präzisiert und klargestellt, welche Produkte an Sonntagen verkauft werden dürfen.

Warum war der BGH mit der Revision befasst?
Das Oberlandesgericht Hamm hatte ursprünglich entschieden, dass Gartencenter an verkaufsoffenen Sonntagen nur Produkte verkaufen dürfen, die unmittelbar ihrem Hauptsortiment – etwa Pflanzen und Gartenbedarf – zuzuordnen sind. Diese Einschränkung wurde jedoch vom BGH überprüft, nachdem eine betroffene Klägerin (Wettbewerbszentrale) Revision gegen das Urteil eingelegt hatte.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das in Deutschland ausschließlich dazu dient, Entscheidungen von Gerichten höherer Instanzen – wie einem Oberlandesgericht – auf ihre rechtliche Korrektheit hin zu prüfen. Anders als eine Berufung wird dabei der Sachverhalt nicht erneut untersucht. Der BGH fokussiert sich allein auf die Frage, ob die Rechtsanwendung und das Verfahren korrekt abgelaufen sind.

Was bedeutet das Urteil für die Praxis?
Das BGH-Urteil ist die höchste richterliche Entscheidung in dieser Angelegenheit. Es bestätigt nun, dass nicht nur Pflanzen, sondern auch sogenannte „Randsortimente“ wie saisonale Dekorationen, Christbaumschmuck oder andere ergänzende Produkte verkauft werden dürfen, sofern sie einen erkennbaren Bezug zum Hauptsortiment haben.

Da der BGH die höchste Instanz im Zivilrecht ist, gibt es keine weiteren Rechtsmittel gegen diese Entscheidung. Für die Gartencenterbranche schafft dies eine rechtlich klare und abschließende Grundlage für den Sonntagsverkauf.

Nur Notwendige speichern
Alle akzeptieren