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Vermietung von Wohnraum an Mitarbeiter


Mitarbeitergewinnung und -bindung ist und bleibt ein erfolgskritisches Thema des Gartenbaus. Vor allem junge Menschen stehen einem Wechsel des Arbeitgebers – vielleicht auch des Wohnorts – aufgeschlossen gegenüber. Auch wenn die Bedingungen und beruflichen Perspektiven stimmen, bleibt eine Frage in der Schwebe: Wie eine passende, vor allem bezahlbare Wohnung finden?

Bindung an den Betrieb wird erhöht

Im angespannten Wohnungsmarkt ist die Suche schwierig. Wieder und wieder an den künftigen Arbeitsort zu fahren, eine Wohnung zu besichtigten und anschließend eine Absage zu erhalten, erscheint wenig verlockend. Stellt jedoch der potenzielle Arbeitgeber eine Wohnung, ist für den Bewerber ein wesentliches Hindernis des Wechsels ausgeräumt. Damit wird die Mitarbeitersuche vereinfacht, aber auch die Bindung an den Betrieb erhöht, wenn der zukünftige Mitarbeiter weiß, dass seine Wohnung an den Arbeitsplatz gebunden ist.

Auch für einen Gartenbauer kann ein Immobilienerwerb attraktiv sein, wird doch so regelmäßiges Einkommen generiert und die unvermeidlichen Schwankungen des Einkommens eines Selbstständigen zumindest teilweise ausgeglichen. Allerdings sind steuerliche Vorgaben vom Vermieter zu beachten.


Schreibtisch

Wann wird eine Wohnung zur Werkswohnung?

Eine Wohnung wird zur Werkswohnung, wenn das Arbeitsverhältnis der Anlass des Abschlusses des Mietvertrages ist. Der Arbeitgeber vermietet die spezielle Wohnung ausschließlich an Mitarbeiter. Miet- und Arbeitsvertrag sind zwar rechtlich eigenständige Verträge, allerdings aneinandergekoppelt. Diese Koppelung führt nicht dazu, dass die Beendigung des einen Vertrags das Ende des anderen bedingt. Beide Verträge müssen voneinander unabhängig gekündigt werden.

Ist die Vermietung von Wohnraum an ein Arbeitsverhältnis gebunden, verfügt der Vermieter über ein Sonderkündigungsrecht, das zehn Jahre nach Mietbeginn endet. Danach besteht nur die Möglichkeit einer Kündigung nach allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Ein langjähriger Mitarbeiter muss also nicht fürchten, dass ihm nach Ende des Berufslebens die Wohnung gekündigt wird.

Der Mieter/Mitarbeiter erhält steuerlich einen geldwerten Vorteil, wenn eine Wohnung vergünstigt zur Verfügung gestellt wird. Nach § 8 Absatz 2 Satz 12 Einkommensteuergesetz (EStG) erfolgt unter zwei Voraussetzungen keine Besteuerung des geldwerten Vorteils: Der Mitarbeiter zahlt mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete inklusive Nebenkosten, darüber hinaus beträgt die Miete pro Quadratmeter ohne Nebenkosten maximal 25 Euro, wovon primär Luxuswohnungen an hochpreisigen Standorten betroffen wären.

Miete regelmäßig anpassen

Um diese Vorgabe einzuhalten, müssen Vermieter regelmäßig einen Vergleich vornehmen und die Miete entsprechend dem Mietspiegel anpassen. Potenzielle Mitarbeiter/Mieter sollten im Vorfeld darauf hingewiesen werden, dass die erstmalig vereinbarte Miete nicht unverändert beibehalten werden kann.

Steuerrechtlich sind Wohnungen in sich geschlossene Einheiten, mit Kochgelegenheit oder Küche und Toilette oder Bad. Ein-Zimmer-Appartements gelten damit bereits als Wohnung. Zimmer für Aushilfen/Auszubildende, die Bad und Küche mit anderen gemeinsam nutzen, fallen unter die Kategorie der Unterkunft. Eine Unterkunft ist steuerlich mit dem Sachbezugswert anzusetzen, der jährlich angepasst wird. Stellt der Gartenbauer eine solche Unterkunft kostenlos zur Verfügung, unterliegen 2024 monatlich 278 Euro der Besteuerung. Für Jugendliche und Azubis setzt das Finanzamt monatlich 236,30 Euro an. Bei einer verbilligten Überlassung ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Sachbezugswert und der vom Mitarbeiter entrichteten Miete steuerpflichtig. Kann der Arbeitgeber belegen, dass der niedrigere Wert ortsüblich ist, kann dieser angesetzt werden. Der Vermieter sollte allerdings die Begründung der Miethöhe schriftlich dokumentieren, eventuell durch den Einbezug eines externen Experten oder eines Maklers.

Bei einer Vermietung an Angehörige reichen 50 Prozent des Vergleichswertes zur Sicherung des vollen Werbungskostenabzugs aus. Allerdings muss dem Finanzamt mittels einer Ertragsprognose dargelegt werden, dass sich über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung ein Totalüberschuss ergibt.

Bei der nachfolgenden Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Erwerb und die Vermietung zur ortsüblichen Vergleichsmiete vergleichsweise rentabel wie andere Anlageformen sind,es irrelevant ist, ob der Gartenbauer mit seinen Finanzmitteln eine Wohnung oder ein Haus erwirbt/erbaut und vermietet oder andere Investitionen tätigt.


Vermietung Unterschrift

Berechnungsbeispiel

Der Mitarbeiter bezieht mit seiner Partnerin eine Werkswohnung, wobei die Miete auf den minimal zulässigen Betrag von 66 Prozent festgelegt wird. Ist eine Miete von 1.000 Euro plus 250 Euro Nebenkosten, entsprechend 15.000 Euro pro Jahr ortsüblich, wird die Miete auf 66 Prozent beziehungsweise 9.900 Euro festgelegt. Es entsteht damit kein geldwerter Vorteil, der der Versteuerung unterliegen würde. Ob höhere Personalkosten oder geringere Mieteinnahmen das steuerpflichtige Einkommen des Vermieters reduzieren, ist nicht relevant. Die 5.100 Euro mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage des Betriebsgewinns gleichermaßen. Für den Mitarbeiter sind Mietausgaben steuerlich nicht berücksichtigbar, soweit keine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Die geringeren Kosten gegenüber der ortsüblichen Miete sind steuerfrei. Würde stattdessen die Differenz als Einkommen ausgezahlt, unterläge dies der Versteuerung.

Was hat das für Auswirkungen?

Die größten Auswirkungen ergeben sich aus dem Entfall der Sozialversicherungsbeiträge auf die eingesparten Beträge. Diese betragen etwa 20 Prozent jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Kosten des Arbeitgebers reduzieren sich im Beispiel um 3.000 Euro, die Belastung des Arbeitnehmers um den gleichen Betrag. Allerdings werden auch geringere Ansprüche erworben, mögliches Kranken- oder Arbeitslosengeld und die gesetzliche Rente fallen geringer aus. Damit wird die Einbuße von 5.100 Euro aufgrund der niedrigen Miete für den Arbeitgeber größtenteils ausgeglichen. Werden beide Seiten berücksichtigt, sind 40 Prozent (Einsparung Sozialversicherung) mehr als 33 Prozent (geringere Miete).

Stellt der Gartenbauer hingegen ein möbliertes Zimmer zur Verfügung, wird der Sachbezugswert von 278 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das Finanzamt berücksichtigt die tatsächliche Miethöhe nicht, ebenso die inbegriffenen Nebenkosten. Die tatsächlichen Kosten mindern das steuerliche Ergebnis des Betriebsinhabers.

Quelle: Taspo Newsletter vom 20.06.2024

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